AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Geltungsbereich

Diese folgenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers sind unverbindlich, es sei denn Sportkind hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Die Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Käufer, soweit es sich um Rechtsgeschäfte ähnlicher Art handelt.

§ 2 Angebot und Selbstbelieferungsvorbehalt

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und gelten nur für den stationären Verkauf. Ist eine Bestellung im Sinne von §145 BGB zu qualifizieren, so ist der Besteller daran gebunden. Sportkind kann dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen annehmen. Die Bestellungen werden soweit eine anderweitige schriftliche Bestätigung durch Sportkind nicht erfolgt, jedenfalls durch den Versand der Rechnung/Auftragsbestätigung von uns angenommen.

(2) Die mit Vertragsschluss entstehende Lieferpflicht von Sportkind steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Sollte es im Einzelfall dazu kommen, dass Sportkind nicht vereinbarungsgemäß beliefert wird oder dass die Lieferung an einer fehlenden Aus- oder Einfuhrgenehmigung bzw. einer sonstigen behördlichen Genehmigung scheitert, behalten wir uns vor, die Ware nicht zu liefern. Der Käufer wird davon umgehend in Kenntnis gesetzt; die zu diesem Zeitpunkt schon erbrachte Gegenleistung des Käufers wird diesem unverzüglich erstattet.

§ 3 Preise und Zahlung

(1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab dem Sitz Sportkind Augsburg. Sie sind zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen.

(2) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf eines der beiden nachfolgenden Konten zu erfolgen:

Sportkind, Stadtsparkasse Augsburg, IBAN DE98720500000250297223, BIC AUGSDE77
bzw. Sportkind, Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg, IBAN DE19702501500027619972, BIC BYLADEM1KMS.
Der Abzug von Skonto ist nur bei besonderer schriftlicher Vereinbarung zulässig.

(3) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis per Vorkasse zu zahlen.

(4) Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, ist Sportkind berechtigt, bei veränderten Lohn-, Material und Vertriebskosten angemessene Preisanpassungen vorzunehmen. Dies gilt nicht, wenn die Lieferung innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss erfolgen soll.

§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Dem Käufer steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Lieferzeit

(1) Die Einhaltung der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(2) Werden Sportkind nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt, die auf eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers schließen lassen (z. B. Einleitung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers), ist Sportkind berechtigt, die Lieferung der Ware solange zu verweigern, bis eine angemessene Sicherheit geleistet worden ist.

(3) Sportkind haftet im Fall des Lieferverzugs – sofern dieser nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht – für den entstehenden Verzögerungsschaden nur beschränkt: Der Käufer kann für jede vollendete Woche des Lieferungsverzugs nur eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Wertes der bestellten Waren geltend machen und insgesamt nicht mehr als 15 % des Wertes der gesamten Lieferung als Verzögerungsschaden ersetzt verlangen.

(4) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Käufers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Sportkind behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.

(2) Solange das Eigentum noch nicht auf den Käufer übergegangen ist, ist dieser verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln und uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet wird oder sonstigen Zugriffen Dritter ausgesetzt ist. Die Mitteilung muss alle Informationen enthalten, die erforderlich sind, damit Sportkind ihre Eigentumsrechte gegenüber dem Dritten geltend machen kann. Alle Kosten, die bei der Abwehr des Zugriffs des Dritten, insbesondere durch eine ggf. erforderliche Drittwiderspruchsklage, entstehen, hat der Käufer zu erstatten, soweit diese nicht bei dem Dritten beigetrieben werden können.

(3) Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt; zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht ermächtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an Sportkind ab. Trotz der Abtretung bleibt der Käufer weiterhin zur Einziehung der Forderungen berechtigt. Soweit der Gegenwert der abgetretenen Forderungen von dem Dritten an den Käufer gezahlt wird, hat der Käufer diesen nur treuhänderisch für Sportkind zu vereinnahmen und die empfangenen Gelder bis zur Höhe des Rechnungsbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) unverzüglich an Sportkind weiterzuleiten.

Stand 08/2021

Die Befugnis von Sportkind, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Sportkind wird von diesem Recht jedoch kein Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt und nicht in Zahlungsverzug gerät.

§ 7 Gewährleistung und Mängelrüge

(1) Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist: Alle Mängel sind schriftlich anzuzeigen. Bei offensichtlichen Mängeln muss die Rüge spätestens eine Woche nach Übergabe der Ware an den Käufer bei Sportkind eingehen. Bei verdeckten Mängeln hat die Meldung unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu erfolgen.

(2) Sollte die gelieferte Ware trotz aller Sorgfalt einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag, wird Sportkind die Ware – sofern der Mangel fristgerecht gerügt worden ist – nach eigener Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Zu diesem Zweck hat der Käufer Sportkind eine angemessene Frist zu setzen. Eine solche Fristsetzung ist nur dann nicht erforderlich, wenn die Voraussetzungen des § 478 Abs. 1 BGB vorliegen.

(3) Die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere die Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, fallen Sportkind zur Last. Dies gilt nicht, soweit die Aufwendungen dadurch erhöht sind, dass die gelieferten Waren nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Käufers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist eine Fristsetzung nach dem Vorstehenden ausnahmsweise nicht erforderlich, kann der Käufer – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

(5) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht zu erwarten waren. Werden vom Käufer oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

(6) Rückgriffsansprüche des Käufers gegen Sportkind bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.

§ 8 Haftung

(1) Sportkind haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt für vertragliche und deliktische Schadensersatzansprüche. Dies gilt auch bei Pflichtverletzung durch einen Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter.

(2) Für leichte Fahrlässigkeit wird, soweit nicht das Leben, der Körper oder die Gesundheit verletzt wird, nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gehaftet. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischen Schaden beschränkt.

(3) In allen übrigen Fällen ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 9 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Erfüllungsort für alle vertraglichen Ansprüche und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Augsburg.

§ 10 Sonstiges

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

(2) Diese Vereinbarung ersetzt alle vorherigen im Hinblick auf den Vertragsgegenstand getroffenen Abreden.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder sich als undurchführbar erweisen, so wird die Wirksamkeit des Vertrages hiervon nicht berührt. Die betreffende unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem ursprünglich angestrebten wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck am nächsten kommt.